Nachdem das Gericht der EU die vorausgegangene Vermutung über das Urteil bestätigen konnte, dass eine Gefahr der Verwechslung sowohl bei den Bild-, als auch bei den Wortzeichen Sky und Skype besteht, sieht der Internettelefonie-Anbieter Skype einer harten Zukunft entgegen. Denn im schlimmsten Fall könnte es für Skype die Folge haben, dass das Unternehmen eine Änderung seines Namens und seines Logos vollziehen müsste, da sich der Bezahlsender Sky seinen Namen zuerst hat schützen lassen. Schon im Jahr 2005 gab es von Seiten Skys einen Widerspruch gegen die Eintragung des Namens Skype.
Hauptsächliches Problem ist neben der beinahe gleichklingenden Aussprache der beiden Unternehmensnamen das Logo im Stile einer Wolke. So argumentiert das Gericht, dass neben visuellen, auch auditive und terminologische Faktoren den Ausschlag für das Urteil gegeben haben. So sind beide Namen nicht nur einsilbig, sondern können wegen des ähnlichen Klangs und der gleichen Art der Betonung häufig verwechselt werden. Skype bietet sich nun die Option, beim Europäischen Gerichtshof in einem zweimonatigen Zeitfenster Berufung gegen das Urteil ein zu legen. Ob Skype mit einem anderen Namen seine Popularität und Bekanntheit erhalten kann, ist mehr als fraglich.